Aston Martin Vantage V12

Preis: Verkauft!


MwSt. ausweisbar: ja

Erstzulassung Laufleistung
02/2023 25 KM
   
Leistung Motor
700 PS /
515 KW
5,2 Liter
V12 Zylinder

Fahrzeugbeschreibung

Zum Verkauf steht ein Aston Martin Vantage V12 Limited Edition Nr. 244 von 333. Dabei handelt es sich gleichzeitig auch um eine Final Edition und den letzten von Aston Martin gebaute Vantage V12.

Der Vantage befindet sich im Neuwagenzustand, hat eine Tageszulassung und lediglich 25 Auslieferungs-Kilometer gelaufen. Das Fahrzeug wurde vom Eigentümer hinsichtlich der Farbauswahl und der Sonderausstattung als langfristiges Sammlerfahrzeug wohl mit der bestmöglichen Option auf Wertsteigerung konfiguriert.

Limited Edition 1 of 333
Final Edition – letzter von Aston Martin gebaute Vantage V12
5,2 Liter V12 Biturbo – 515KW / 700PS
Erstzulassung: 06.02.2023 / Tageszulassung
Laufleistung: 25KM
Verfügbarkeit: sofort
Aston Martin Werksgarantie: 10/2025
Erstauslieferung und Standort: Deutschland
Mwst. ausweisbar ( Netto-Preis: 380.588,00 € )

Lackierung AMR green
Innenraum Forest green
Sonderausstattung:
Aston Martin Racing Green
Heckflügel
Motorhaube Sichtcarbon
Bremssättel Lime
Kühlergrill Finish Schwarz
Verglasung im Fond getönt
Q mittiger Streifen Karosserie Lime
Rauchglas Heckleuchten
Oberes Karosseriepaket Carbon
Unteres Karosseriepaket Carbon
21 Zoll Leichtbaufelgen
Performance Sitze Carbon
Q Alcantara Sitze Forest Green
Q Dachhimmel ABC-Säulen Alcantara Forest
Lederausstattung Semi-Anilin Forest Green
Jewellery Interieurpaket Dark Chrome
Lenkrad Carbon/Leder
Intarsien Carbon
Nähte Lime
360 Grad Kamera
Premium Audiosystem
Aston Martin Logos Schwarz Chrome
Manuelle Lenksäule ohne Tempomat
Leichtbaupaket
Endrohre Schwarz
Interieurpaket Carbon

Fotogalerie

Bei Fragen zu diesem Fahrzeug kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer: +49 (0)221 950 199 61

Der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag. Zwischenverkauf & Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.